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DLRG Katastrophenschutz im Land NRW

Der Begriff Katastrophe bezeichnet ein Schadenereignis, welches mit den vor Ort vorgehaltenen Mitteln, einschließlich Einsatzkräfte nicht zu bewältigen ist.

Mit dem Inkrafttreten des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist 1988 das damalige Katastrophenschutzgesetz außer Kraft getreten. An die Stelle des friedensmäßigen Katastrophenschutzes ist seitdem in Nordrhein-Westfalen die Begrifflichkeit der "Abwehr von Großschadensereignissen" getreten. Zuständig  für die Abwehr von Großschadensereignissen sind die Kreise und kreisfreien Städte. Hierzu haben diese unter anderem eine Einsatzleitung und einen Krisenstab einsatzbereit vorzuhalten.

Neben den Einsatzkräften der alltäglichen "nicht-polizeilichen" Gefahrenabwehr, also Feuerwehr und Rettungsdienst, sind zusätzliche Einsatzkräfte erforderlich. Diese werden durch die Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) zur Verfügung gestellt. Ihre Aufgabe ist es mit ihrer Ausstattung den Rettungsdienst zu unterstützen und die Betreuung der von einem Unglück Betroffenen zu übernehmen

Die Abwehr von Großschadenereignissen im Land Nordrhein-Westfalen (NRW) wird heute im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geregelt.

Seitens des Landes wurden 241 Einsatzeinheiten der Sanitätsorganisationen und 20 Wasserrettungszüge der Wasserrettungsorganisationen zur Bewältigung von Großschadenereignissen aufgestellt. Die DLRG Nordrhein stellt hier sieben Züge, elf kommen von der DLRG Westfalen und zwei von der DRK-Wasserwacht Nordrhein.

Aufgrund der sich immer stärker abzeichnenden Einbindung der Einsatzeinheiten in die örtliche Gefahrenabwehr, ist der Anspruch an die Qualifikation der Einsatzkräfte gestiegen. Dem wird durch ein breites Aus- und Fortbildungsangebot Rechnung getragen. Fortbildungsmöglichkeiten werden auch durch die DLRG-Landesverbände, die DLRG Bundesakademie und die Bunesakademie für Bevölkerungsschuz und Zivile Verteidigung (BABZ, füher AKNZ) angeboten.

Unsere Mitwirkung im Katastrophenschutz (KatS) der Stadt Köln und des Landes NRW

Der Bezirk Köln stellt primär Einsatzkräfte und Material für den kommunalen Katastrophenschutz der Stadt Köln bereit. Die Einsatzfahrzeuge werden in der Regel durch die beteiligten Ortsgruppen gestellt, der Bezirk stellt die zugehörigen Rettungsboote.

Funktionen der Helfer:

- Katastrophenschutzhelfer
- Bootsführer
- Kraftfahrer
- Strömungsretter
- Sprechfunker
- Trupp-, Gruppen-, und Zugführer.

Für die Katastrophenschutzzüge der Bezirksregierung Köln stehen insgesamt sechs Bootstrupps für verschiedene Wasserrettungszüge für den regionalen KatS-Einsatz in NRW bereit. Diese Züge können von allen Bundesländern auch bundesweit über das Land NRW angefordert und eingesetzt werden.

Sollte es zu Hochwassersituationen im Bereich der Stadt Köln kommen, werden alle Einheiten in den Schutz unserer Stadt eingebunden.

Bootstrupp im KatS

Aufgaben:
Bootstrupps sind die primären Einsatzkomponenten innerhalb einer Wasserrettungseinheit. Sie können verschiedene Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehören neben der eigentlichen Rettungs von Personen auch Materialtransporte, Fährdienste, Sicherungsaufgaben, Hilfestellungen für andere Fachdienste und Umweltschutzeinsätze und die Tierrettung.

Ausstattung:
Die Bootstrupps der DLRG Köln bestehen aus einem Einsatzfahrzeug und einem Rettungsboot auf einem Transportanhänger (Trailer).  An Bord des Fahrzeuges und des Bootes wird noch weiteres Material, das entweder zur Einsatzerfüllung oder zum Eigenschutz benötigt wird, mitgeführt. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Rettungs- und Sicherungsleinen
  • Strömungsretterausrüstung
  • Krankentrage
  • umfangreiches Wasserrettungsmaterial
  • umfangreiches Sanitätsmaterial incl. Sauerstoff, ggf. AED
  • Werkzeug

Um einen nochflexibleren Einsatz zu ermöglichen und die Sicherheit der Helfer zu erhöhen, werden die Boote zunehmend mit Strömungsrettern besetzt.

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